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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich

 

1.1 Die Geschäftsbedingungen gelten für Veranstaltungs- und Bewirtungsleistungen einschließlich der entgeltlichen Überlassung von Veranstaltungsräumen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hofcafés.

1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

1.4 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume oder Flächen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hofcafés in Textform.

 

 

2. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung

 

2.1 Vertragspartner sind das Hofcafé und der Kunde.

2.2 Soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, ist es freibleibend. Mündliche oder fernmündliche Angebote bedürfend der schriftlichen Bestätigung.

2.3 Aufträge bedürfen für Ihre Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch das Hofcafé.

2.4 Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Hofcafé und dem Kunden getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

2.5 Reservierte Räumlichkeiten stehen dem Kunden nur zu der vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Hofcafé.

2.6 Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter und bestellt er zu Lasten des Veranstalters, so haftet er als Auftraggeber, wenn der Veranstalter die Bestellung auf Anforderung nicht schriftlich bestätigt.

2.7 Der Vertragspartner kann mit Gegenforderungen gegen das Hofcafé nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

2.8 Der Abschluss des Bewirtungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist, soweit der Auftragnehmer sich nicht im Leistungsverzug befindet oder ein Fall der von Ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungen vorliegt.

2.9 Ist im Rahmen von Veranstaltungen der Veranstalter eine politische oder weltanschauliche Gruppierung, so bedarf die Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung. Verschweigt der Veranstalter gegenüber dem Hofcafé, dass er eine politische oder weltanschauliche Gruppe repräsentiert, so ist der Vertrag schwebend unwirksam. Wird die Genehmigung der Geschäftsleitung auch im Nachhinein nicht erteilt, so ist der Vertrag unwirksam und das Hofcafé zur Leistungsverweigerung berechtigt. In diesem Fall ist der Veranstalter bzw. Kunde zum Ersatz aller im Vertrauen auf die Wirksamkeit des Vertrages von dem Hofcafé getätigten Aufwendungen verpflichtet.

2.10 Alle Ansprüche gegen das Hofcafé verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadenersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hofcafés beruhen.

 

3. Leistungen, Preise, Zahlungen

 

3.1Das Hofcafé ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hofcafé zugesagten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hofcafés zu zahlen. Die gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hofcafé beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hofcafé verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Steuern. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsabschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4 Werden Angebote nach den Angaben des Kunden und dessen zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, übernimmt das Hofcafé keinerlei Haftung für die Richtigkeit der erhaltenen Angaben und Unterlagen, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.

3.5 Soweit der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate beträgt, können Leistungen und Tarife ohne Vorankündigung einer Änderung unterliegen. Es gelten die am Tag der Veranstaltung gültigen Preise.

3.6 Rechnungen des Hofcafés sind – sofern nichts anderes vereinbart ist – sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig und zahlbar per Überweisung, Bar oder EC-Karte.

3.7 Bei Veranstaltungen werden Änderungen der gemeldeten Personenzahl bis max. 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn noch berücksichtigt. Wird die Anzahl der gemeldeten Personen nach dieser Frist verringert, so ist dennoch der zuvor vereinbarte Preis zu zahlen.

3.8 Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung vom Hofcafé untersagt. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars, die bei Auf- und Abbau sowie während der Veranstaltung verursacht wurden und die vom Hofcafé nicht zu vertreten sind, haftet der Veranstalter bzw. Kunde.

3.9 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial, Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hofcafé die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hofcafé für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

3.10 Der Personalbedarf unterliegt dem Bemessen vom Hofcafé zur Wahrung des ordnungsgemäßen Ablaufes der Veranstaltung in Anzahl und Zeit.

3.11 Jede Reservierung gilt erst mit Zahlung der im Veranstaltungsvertrag aufgeführten Saalmiete als bestätigt. Von einer Bezahlung mittels Kreditkarte wird hier abgesehen.

 

4. Rücktritt des Kunden

 

4.1 Rücktritt, Stornierungen bzw. Kündigungen des Vertrages müssen schriftlich erfolgen.

4.2 Sofern zwischen dem Hofcafé und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- und Schadensersatzansprüche des Hofcafés auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin zurücktritt.

4.3 Bei der Nichtinanspruchnahme der Leistung bei Veranstaltungen des Hofcafés ist das Hofcafé berechtigt, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und in Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalisieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet,

·          bei einer Kündigung bis 10 Monaten vor der Veranstaltung sind 25 % der vereinbarten Vergütung   
                                         zu zahlen

·          bei einer Kündigung bis 1 Monat vor der Veranstaltung sind 50 % der vereinbarten Vergütung
                                         zu zahlen.

·          bei einer Kündigung bis 3 Tage vor der Veranstaltung sind 80 % der vereinbarten Vergütung
                                         zu zahlen.

·          bei einer Kündigung ab 2 Tage vor der Veranstaltung sind 100% der vereinbarten Vergütung
                                         zu zahlen.

4.4       Wird vom Kunden die à la Carte Getränkeauswahl gewählt und kommt es zu einem Rücktritt, einer Stornierung bzw. Kündigung des Vertrages wird ein Mindestverzehr an Getränken von 25 € pro Person angenommen.

 

5. Rücktritt des Hofcafés

 

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hofcafé in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hofcafés mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt verzichtet.

5.2 Wird die gemäß Ziffer 3.11 vereinbarte Saalmiete auch nach Verstreichen einer vom Hofcafé gesetzten angemessen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hofcafé zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Wird eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hofcafé gesetzten angemessen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hofcafé ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.4 Ferner ist das Hofcafé berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

  • Höhere Gewalt oder andere vom Hofcafé nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen

  • Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein

  • Das Hofcafé begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hofcafés in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereichs des Hofcafés zuzurechnen ist

  • Der Zweck bzw. Anlass der Veranstaltung gesetzwidrig ist

  • Ein Verstoß gegen Ziffer 1.4 vorliegt

 5.5 Der berechtigte Rücktritt des Hofcafés begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

 

6. Mitbringen von Speisen und Getränken

 

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hofcafé. In diesen Fällen wird ein Betrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

 

7. Schlussbestimmungen

 

7.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

7.2 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

7.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz vom Hofcafé. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall vertragliche Ergänzung vornehmen, die der beabsichtigten vertraglichen Regelung am nächsten kommt.

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